Update: 28.01.2022
In den Winterferien pausiert unser Trainingsbetrieb vom Samstag 29. Januar bis einschließlich Sonntag, 6. Februar 2022. Auch die Winterspielplätze finden an den Wochenenden 29./30. Januar sowie 5./6. Februar 2022 nicht statt! Die Winterspielplätze starten wieder am Wochenende 12./13. Februar 2022.
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf und die SPORTKINDER BERLIN eröffnen ab Samstag, 30. Oktober 2021 bis einschließlich Sonntag 13. März 2022 wieder ihre beliebten „Winterspielplätze“. Vier Sporthallen in Lichterfelde, Lankwitz, Steglitz und Zehlendorf öffnen jedes Wochenende am Nachmittag für Kinder im Alter von 1-6 Jahren und je einen Elternteil/Bezugsperson ihre Türen. Die Teilnahme ist kostenlos und zu jeder vollen Stunde möglich. In den Schulferien findet das Angebot nicht statt.
Gemäß der 4. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können die Winterspielplätze unter Einhaltung der Hygieneregeln am Wochenende 12./13. Februar 2022 fortgesetzt werden.
Eine Online-Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Vor-Ort-Registrierung an den Sporthallen erfolgt nach Vorlage des entsprechenden Nachweises per Smartphone oder handschriftlich per Teilnehmer*innen-Liste. Am Eingang stehen Desinfektionsmittel sowie Hygiene-Tücher zur Verfügung.
In jeder der vier Sporthallen sind qualifizierte Trainer*innen im Einsatz, die einen wöchentlich wechselnden Bewegungsparcours aufbauen. Sie motivieren, assistieren und beraten Kinder und Begleitpersonen. Ermöglicht wird dieses Angebot durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf in Zusammenarbeit mit den Vereinen SPORTKINDER BERLIN, TuSLi, SSC Südwest und VFL-Zehlendorf.
Diese Sporthallen in Steglitz-Zehlendorf stehen ab sofort am Nachmittag zur Verfügung:
Für Fragen zu den Winterspielplätzen melden Sie sich gern in unserer Geschäftsstelle unter 030-984 32 86-0.
Mit freundlichen Grüßen
SPORTKINDER BERLIN e.V.
HYGIENEHINWEISE ZUR SPORTAUSÜBUNG IN SPORTHALLEN (Stand: 28.01.2022, Landesssportbund Berlin):
Für Eltern gilt weitherin die erweiterte 2G-Regelung für das Betreten der Sporthalle. Zutritt nur noch mit einem negativen Testnachweis zusätzlich zum bestehenden Impf- oder Genesenenstatus. „Geboosterte“ Eltern (mit Dritt-Impfung) sind von der Testpflicht befreit. Ausreichend ist ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person. Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen. Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getestet und benötigen keine zusätzlichen Tests. Es darf maximal ein Elternteil/Bezugsperson mit seinem Kind die Halle betreten. In festen Trainingsgruppen, z.B. Ballschule sind maximal 10 Kinder zzgl. Übungsleiter:in je Einheit zulässig. Eltern und Trainer*innen sind verpflichtet, in der Halle durchgehend eine medizinische Maske zu tragen. Für Kinder unter sechs Jahren gilt diese Regelung nicht. Kinder über 6 Jahren dürfen bei der reinen Sportausübung ihre Maske abnehmen. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und die dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können, müssen jedoch einen gültigen negativen PCR-Testnachweis führen.
Hier können Sie den dokumentierten Selbsttest („Vier-Augen-Prinzip“) herunterladen: Testprotokoll für Teilnehmende